Flughafengebühren
Informationen zu den durch den Flughafenbetreiber erhobenen Flughafengebühren
Aufstellung der Bestandteile der Zentralinfrastruktur am Internationalen Flughafen Kattowitz in Pyrzowice
- Objekte und Anlagen (Installationen) des Flughafens für die Bedienung der Fluggäste, bestehend aus:
- Einheitlichem System der Passagieren- und Gepäckabfertigung zusammen mit der Ausstattung,
- Fließbändern zur Gepäckbeförderung zusammen mit den Fließbändern für Gepäckstücke der ankommenden und abfliegenden Passagiere,
- System der Flughafenauskunft.
- Flughafeninstallationen für die Bedienung der Luftfahrtschiffe, bestehend aus:
- Stromspeisungspunkten 220V/ 50Hz (Stromspeisungsständern) für Luftfahrtschiffe auf der Flughafenplatte,
- Zugangspunkten für Trinkwasserversorgung und Abwasserableitung.
- Bodenkommunikationssystem Tetra.
- Parkplätzen für Fahrzeuge und Geräte zur Bodenbedienung der Flugzeuge.
- Flughafenobjekten und –anlagen für die Lieferung des Flugzeugtreibstoffes.
PRM-Gebühr
Im Zusammenhang mit der Ausführung der EU-Verordnung Nr. 1107 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.07.2006 über die Rechte von Flugreisenden mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität wird am Internationalen Flughafen Kattowitz die PRM-Gebühr (PRM = Passengers with Reduced Mobility) in Höhe von 0,50 PLN netto je Fluggast sowohl bei Abflug als auch bei Ankunft eingeführt (gilt ab dem 01.07.2022).