Sonderbedarf

Wichtige Informationen über Reisen mit Kindern, Personen mit Behinderung und mit eingeschränkter Mobilität, Schwangerschaft, minderjährige Fluggäste und Reisen mit Tieren

Schwangere Reisende
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Schwangere Reisende sollen vor dem Abflug prüfen, welche Erwartungen und Anforderungen die betreffende Fluglinie hat, weil es keine allgemeingültigen Richtlinien in dieser Hinsicht gibt. Je nach der Fluglinie wird die Reiseinwilligung bis zur einer bestimmten Schwangerschaftswoche erteilt. Wichtig ist, dass Schwangere eine Bescheinigung über die Reiseunbedenklichkeit von einem Frauenarzt mitnehmen. Wir empfehlen auch die Mitnahme einer englischsprachigen Fassung, aber die Fluglinien können individuelle Anforderungen in diesem Bereich haben. Diese Bescheinigung ist bei der Abfertigung und/oder beim Einstieg in das Flugzeug vorzuweisen.

Reise mit Kind
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Die Reisenden mit Kindern im Alter bis zu 2 Jahre haben die Moeglichkeit, an erster Stelle sowohl zum Check-in-Schalter wie auch zur Sicherheitskontrolle zu übergehen. Bei der Abfertigung werden dazu spezielle Durchsagen gesendet. Falls Reisende mit einem Kinderwagen unterwegs sind, können sie sie am Check-in-Schalter oder direkt bei dem Gate (nach der Sicherheitskontrolle) übergeben. Die Mitarbeiter der Abfertigung werden den Kinderwagen entsprechend kennzeichnen. Die Babyschale kann zum Flugzeug, aber nicht in die Passagierkabine mitgenommen werden. Die Babyschale ist dem Bodenabfertigungsdienst vor dem Flugzeug zu übergeben, damit sie in den Frachtraum geladen wird.

Im Handgepäck können für das Kind bis zum 2. Lebensjahr erforderliche Flüssigkeiten (ohne Einschränkung) für das Kind für die Reisedauer mitgeführt werden, wie z.B. Milch oder sonstige Flüssignahrung. Alle Flüssigkeiten sind der Kontrollperson vor der Sicherheitskontrolle anzumelden damit sie einer Sonderkontrolle unterzogen werden können. 

Auf dem Flughafen in jedem Terminal sowohl in dem allgemeinen, wie auch in dem Sicherheitsbereich gibt es Wickelräume mit Waschbecken für Kinder mit Begleitung.

Alleinreisende Minderjährige und Kinder (UM)
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Die Bestimmungen für alleinreisende Kinder und Minderjährige unterscheiden sich je nach dem Fluglinienbetreiber. Daher prüfen Sie vor der Buchung die allgemeinen Beförderungsrichtlinien bei der jeweiligen Fluglinie. Einige Fluglinien bieten Betreuung für Minderjährige sowohl auf dem Flughafen, wir auch an Bord an. Weitere Informationen erhalten Sie beim Kontakt mit dem ausgewählten Luftfahrtunternehmen.

Reisen mit Tieren
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Nur wenige Fluglinien erlauben die Mitnahme von Tieren an Bord eines Flugzeugs. Die Beförderung von Tieren erfordert jedes Mal nach der Einwilligung des Fluglinienbetreibers. Vor jedem Flug prüfen Sie daher die aktuellen Bestimmungen des Flugunternehmens in diesem Bereich. 

Wizz Air
Diese Fluglinien erlauben keine Reisen mit Tieren, ausgenommen der Blindenhunde.

Ryanair
Dieser Betreiber erlaubt keine Mitführung von Tieren oder Frachten, ausgenommen der Assistenzhunde an wenigen Routen.

Lufthansa
Je nach Art, Gewicht und Größe Ihres Tieres sowie den gültigen Länderbestimmungen ist der Transport gegen Gebühr entweder als zusätzliches Handgepäck in der Passagierkabine oder als Übergepäck im klimatisierten Frachtraum des Passagierflugzeugs möglich. Zusätzlich bietet Lufthansa Cargo den Transport von diesen und anderen Tierarten als Luftfracht an. Für Assistenzhunde gelten Sonderregelungen.

LOT
Es besteht die Mitnahmemöglichkeit eines Haustieres (Hund oder Katze). Das Tier wird je nach Gewicht oder Größe in der Passagierkabine oder im Frachtraum mitfliegen. Nur eine begrenzte Zahl der Tiere kann mitgeführt werden. Die Reise mit Tieren ist dem Berater im LOT Contact Center mindestens 24 Stunden vor dem Abflug anzumelden.

Transavia
Dieser Betreiber ermöglicht die Mitnahme von Haustieren an Bord sowohl in der Passagierkabine (bis 10 kg), als auch im Frachtraum. Das Tier darf aber nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen.

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