Am Board des Flugzeugs

Die Informationen über medizinische Hilfe an Bord, die Flugreisen mit dem Rollstuhl und dem Begleithund

Einsteigen und Aussteigen an Bord

Das speziell qualifizierte Personal soll auf die Begleitung den behinderten Personen beim Einsteigen und Aussteigen vorbereitet sein.

Wenn der Reisende nicht direkt fliegt, ist die Fluglinie verpflichtet, die behinderte Person beim Übergang zum nächsten Flugzeug zu begleiten. Die Fluglinien geben gewöhnlich den behinderten Personen Vorrecht beim Einsteigen an das Bord des Flugzeugs.

In den Flugzeugen, die mehr als 100 Sitzplätze haben, ist in der Kabine der Platz für den Rollstuhl des Fahrgastes vorgesehen. Wenn aber das Flugzeug mehr als einen Durchgang besitzt, soll mindestens eine Toilette an die Bedürfnisse der behinderten Personen angepasst werden. Wenn sich der Reisende mit der Fluglinie in Kontakt setzt und erklärt, dass er eine gewöhnliche Toilette benutzen kann, soll solche Toilette zugänglich sein.

Medizinische Hilfe an Bord

Die medizinische Hilfe ist während der Flugreise an Bord garantiert, obgleich die Qualität solcher Hilfe von der Fluglinie und der Art und Weise der Reise abhängig ist.

In den meisten internationalen Flügen gibt es festgelegte Prozeduren bezüglich der medizinischen Hilfe während der Flugreise. Die Flugzeugbesatzung ist geschult, medizinische Hilfe im Notfall während des Fluges zu leisten.

Die Fluglinien haben das Recht, die Reise für Personen zu verweigern, die für sich während des Fluges nicht sorgen können. Sie müssen also für sich eine kompetente Begleitperson sichern.

Leider gilt diese Regel auch für Personen, die sich selbst nicht bewegen können, z.B. wenn sie nicht im Stande sind, sich vom Rollstuhl auf den Sitzplatz oder auf die Toilette und umgekehrt selbst bewegen zu können. Wir empfehlen Ihnen, sich mit der Fluglinie in Verbindung zu setzen, um genaue Informationen darüber zu erhalten.

Im allgemeinen fordern die Fluglinien, dass die Begleitperson, die für die reisende Person verantwortlich ist, sich in der Nähe befindet, wenn sie auf der Krankentrage oder im Inkubator reist.

Wenn die reisende Person nicht im Stande ist, sich selbst im Notfall vom Bord der Maschine zu evakuieren, kann die Fluglinie fordern, dass sie mit einer Begleitperson reist.

Die Fluglinie kann die Begleitung einer anderen Person auch im Fall fordern, wenn die reisende Person schwer hör-, seh- oder geistesbehindert ist, was keine Reaktion auf die Anweisungen der Flugzeugbesatzung im Notfall verursachen kann.

Wenn die Fluglinie keine Begleitperson sichern kann, ist die Begleitperson der behinderten Person verpflichtet, für den Flug zu bezahlen. Es ist empfehlenswert sich direkt mit der Fluglinie in Kontakt zu setzen, weil einige Fluglinien bereit sind, die Begleitperson kostenlos zu befördern, wenn es freie Plätze im Flugzeug gibt.

Erkundigen Sie sich immer danach, ob Sie verpflichtet sind, mit einer Begleitperson zu reisen.

Reisen mit dem Rollstuhl oder mit anderen Gehhilfen

Gemäß den FAA-Sicherheitsvorschriften sind die Fluglinien verpflichtet, die Einrichtungen, die bei der selbständigen Bewegen von behinderten Personen helfen, zu befördern.

Solche Einrichtungen werden nicht zum Gewichtlimit des Handgepäcks zugerechnet. Kleinere Einrichtungen z.B. Stöcke oder leichte Rollstühle können in der Flugzeugkabine aufbewahrt werden.

Buchen Sie das Ticket so früh wie möglich. Eine frühere Buchung lässt Ihnen nicht nur das Geld sparen, sondern auch gibt Ihnen genug Zeit, um die Fluglinie in Kenntnis zu setzen, dass Sie mit dem Rollstuhl reisen.

Bei der Buchung des Tickets benachrichtigen Sie die Fluglinie, dass Sie mit dem Rollstuhl reisen, damit die Fluglinie Ihnen einen Sitzplatz direkt am Durchgang sichert, was Ihnen erleichtert, sich vom Rollstuhl auf den Sitzplatz und umgekehrt zu bewegen.

Wenn Sie einen besonders langen Flug vor sich haben und Sie selbst nicht im Stande sind, zu Fuß auf die Toilette zu gehen, ist die Buchung des Sitzplatzes direkt am Durchgang die Grundlage.

Die meisten Flugzeuge besitzen spezielle Plätze für den zerlegbaren Rollstuhl oder seine Teile. Diese Teile haben Vorrang über das Handgepäck von anderen Fluggästen, soweit die mit dem Rollstuhl reisende Person nicht während des Fluges an das Bord einsteigt (z.B. während der Zwischenlandung).

Die Rollstühle und andere Geräte, die das Bewegen erleichtern, haben immer Vorrang bei dem Entladen von Gepäck und werden dem Inhaber so schnell und so nahe dem Ausgang aus dem Flugzeug ausgegeben, wie es nur gemäß den Vorschriften möglich ist.

Wenn der Rollstuhl zu groß ist, dass der in der Kabine aufbewahrt werden kann und dass man ihn daher in Teile zerlegen muss, ist die Fluglinie verpflichtet, den Rollstuhl in solchem Zustand zurückzugeben, in dem er abgegeben wurde.

Für die elektrischen Rollstühle gelten zusätzliche Vorschriften. Da der Rollstuhl eine Batterie hat, wird er als gefährliche Ware transportiert, also unterliegt er den Vorschriften über die Beförderung von gefährlichen Materialien.

Flüssige Batterien müssen von dem Rollstuhl entfernt werden, es sei denn, dass der Rollstuhl in der senkrechter Position transportiert werden kann und seine Batterie an den Rollstuhl befestigt ist.

Feste Batterien brauchen nicht vom Rollstuhl entfernt werden, soweit es nicht festgestellt wurde, dass die Batterie beschädigt ist und ihr Inhalt vergossen werden kann.

Die Feststellung der Art der Batterie ist die Pflicht der Fluglinie. Man soll wissen, dass die Fluglinien für das Packen von Batterien keine Gebühr verlangen dürfen.

Reisen auf der Krankentrage

Die größeren Fluglinien haben die Möglichkeit, einen Reisenden auf der Krankentrage zu befördern, aber diese Person muss eine medizinische Pflege haben.

Leider ist die Beförderung der Krankentrage so teuer wie die Kosten von 6 – 9 Sitzplätze, weil so viele Sitzplätze zur Beförderung der Krankentrage benötigt werden.

Die Genehmigung des Arztes für solche Beförderung ist erforderlich. Wir raten Ihnen sich mit der Fluglinie so schnell wie möglich in Kontakt zu setzen, wenn die Reise auf der Krankentrage erforderlich ist.

Flugreisen mit dem Begleithund

Flugreisen mit dem Begleithund, der oft als Diensthund genannt wird, unterliegt immer den Regeln der Quarantäne des Ziellandes und die Behörde von diesem Land erteilen eine Genehmigung für den Flug des Hundes. Auch eine tierärztliche Bescheinigung ist erforderlich.

Die Fluglinie kann die Annahme eines Begleithundes auf das Bord des Flugzeugs nicht verweigern, wenn er alle erforderlichen Bescheinigungen und Markierungen hat. Es ist empfehlenswert bei der Fluglinie zu prüfen, welche Dokumente notwendig sind.

Während des Fluges müssen die Begleithunde einige Sicherheitsvorschriften beachten, z.B. wegen der Sperrung der Flure in der Krisensituation dürfen sich die Hunde dort nicht befinden.

Nach der Erlangung aller Bescheinigungen und Dokumente soll der Begleithund auf das Bord ohne zusätzlichen Gebühren hineingelassen werden. Die Diensthunde unterliegen keinen Vorschriften über das Fliegen mit den Haustieren.

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